Kosten für Kassenpatienten und Selbstzahler
Die Kosten für Kassenpatienten werden beinahe komplett von der Krankenversicherung übernommen und von uns direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.
Für die Abrechnung dieser Leistungen gibt es für uns als Heilmittelerbringer seit 2019 bundesweit einheitliche Preise aufgrund des Terminservice- und Versorgungsgesetzes:
GKV-Spitzenverband-Vereinbarungen nach § 125 SGB V
Bei Privatversicherten verhält es sich anders. Sie begleichen wie alle Selbstzahler den vollen Preis direkt nach der Behandlung und erhalten Ihr Geld rückwirkend von ihrer Krankenversicherung erstattet.
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Gerne helfen wir Ihnen persönlich weiter!